Folgende Info hab ich von meinem Online-Reifenhändler:
[
www.reifen-schreiber.de]
Bitte beachten Sie das nicht die im Fahrzeugschein angegebene Höchstgeschwindigkeit, sondern der bei der Reifengröße angegebene Speedindex maßgebend ist. Bei Winterreifen und allen anderen M&S markierten Reifen ist eine Geschwindigkeitsreduzierung mit geringerem Speedindex zulässig. Es muss dann aber ein für den Fahrer sichtbarer Höchstgeschwindigkeitsaufkleber angebracht sein.
Bei Sommerreifen darf der im Fahrzeugschein angegebene Speedindex nicht unterschritten werden!
D.h.: Mit einem 190er aufkleber darf man auch T Reifen aufziehen.
P.S.: Bei oben genanntem Händler bekam ich den Winterreifensatz (Goodyear UG6, auf Felgen mit Schrauben und Stickstofffüllung) für schlappe 445,-€. Sonntag Nacht bestellt und am Donnerstag im Haus. Und die Reifen sind auch funkelnagelneu KW36/03. Das war echt spitze !!!