Hi,
habe ebenfalls ein Peugeot-Gutachten (Ersteller TÜV-Pfalz), in dem allerdings auch keine Eintragungspflicht der 15 er Felgen für einen 307 SW steht. Mein Reifenhändler kann nur Felgen anderer Hersteller besorgen, die nicht im Gutachten aufgeführt sind. Die Felgen des Gutachtens sind derzeit aus verständlichen Gründen ausverkauft.
Der TÜV Pfalz sagte mir, Traglast und Anbauprüfung wären bei der TÜV-Prüfung Entscheidungskriterien. Soweit eine Herstellerbescheinigung über die Stahlfelge beigebracht wird, die die Traglast von 615 kg (aus dem Gutachten) bestätigt, gäbe es keine Bedenken.
Wie ist den dieses Schreiben des TÜV NRW, daß Du mitführen mußt, betitelt?
Gruß,
Thomas