Hallo Karlpeter,
mit deiner Aussage bist du zwar auf der sicheren Seite, doch die StVZO fordert dies nicht.
Auszug aus § 36 StVZO:
"Bei Verwendung von M + S - Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M + S - Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch
1. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,
2. die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird."
Eingetragene Vmax = 190 km/h und T-Winterreifen wären ein Grenzfall. Der Aufkleber kann nicht schaden, vor allem wenn der Löwe gut eingefahren ist.
Ciao,
saturn61
Peugeot 307 SW Oxygo 1.6 HDI