Erst mal danke für Eure Mühen!
Das ist ja echt kompliziert
. Habe mich bisher nicht so sehr mit solchen Dingen beschäftigt und dachte zunächst erfreut, dass ich die Felgen wohl fahren darf, weil "3 RHS" in meinem Fahrzeugbrief und mit den genannten Reifendimensionen in meinem Fahrzeugschein steht. Mit der Spalte Ausführungen konnte ich erst mal nichts anfangen, aber so, wie ich das jetzt befürchte, spricht die Ziffernfolge 3
HRHSB in meiner Fahrgestellnummer doch dagegen. Statt des hervorgehobenen H müsste ein A oder ein C stehen, damit ich sie fahren dürfte
Echt ärgerlich. Andere mit gleichem Motor, aber nicht SW dürfen und SWs mit anderem Motor auch, aber gerade ich nicht
Aber dafür könnt Ihr ja nichts.
Falls das hier jemand aus Mittelhessen oder Südwestfalen lesen sollte, der meinen 15"-Satz gegen einen 16"er tauscht, bitte melden
Oder gibt es vielleicht noch ein Gutachten? Vielleicht hat sich ja Peugeot später entschlossen, das doch zu genehmigen? Wohl eine vergebliche Hoffnung ...