Ich hab mal beim KFB nachgefragt ob man den DPF nicht auch Fördern müsste wenn er ab WErk verbaut wird der untere Text kam als Antwort. hat schon mal jemand weitergeforscht??
Die steuerliche Förderung für besonders partikelreduzierte Personenkraftwagen mit Selbstzündungsmotor ist im 4. Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 24.03.2007 (BGBl. I Nr. 11, S. 356 f) geregelt, das zum 01.04.07 in Kraft getreten ist.
Danach wird das Halten von besonders partikelreduzierten PKW steuerlich gefördert in Form einer Steuerbefreiung bis zum Betrag von 330,- ? die in der Zeit vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2009 nachträglich technisch so verbessert wurden, dass sie einer der Partikelminderungsstufen PM1 - PM4 entsprechen. Die Steuerbefreiung wird nur für PKW gewährt, die bis zum 31.12.2006 erstmals zugelassen wurden.
Die Partikelminderungsstufe PM 5 ab Tag der ersten Zulassung für serienmäßig ausgerüstete PKW ist durch Bescheinigung des Fahrzeugherstellers nachzuweisen und ebenfalls der Zulassungsbehörde zur Eintragung vorzulegen. Diese Fahrzeuge erhalten zwar keine Steuerbefreiung jedoch erfolgt eine Förderung weil der jeweilige Steuersatz auch nicht angehoben wird.
Bei PKW mit Selbstzündungsmotor die nicht den Partikelminderungsstufen entsprechen erhöht sich der jeweilige Steuersatz um 1,20 ? je 100 Kubikzentimeter Hubraum in der Zeit vom 01.04.2007 bis 31.03.2011.
Die Feststellung der Nachrüstung und Festlegung der Partikelminderungsstufe erfolgt durch ihre Kfz-Zulassungsstelle , die das Festgestellte an die die für die Erhebung der Kfz-Steuer zuständige Finanzbehörde meldet. Weitere Nachfragen bitte ich sie daher an diese Stellen zu richten.