Hallo,
ich bitte um verlässliche Antworten zu meinem Thema.
Mein Tuoran ist Baujahr 2005 und hat am 11.01.2010 eine neue VW-Batterie beim VW-Händler bekommen,die per Sonderaktion 160,00€ kostete (Austauschkosten waren frei).
Am 24.11.2011 wurde durch den VW-Händler diese Batterie wegen defekt (keine 2 Jahr alt)
auf Gewährleistung getauscht.
Am 20.11.2013 wurde durch den VW-Händler wieder der Defekt der Batterie festgestellt. Ich war im Glauben, dass ich die Batterie, da noch nicht 2 Jahrealt wieder auf Gewährleistung bekomme.
Laut VW-Händler habe ich diese defekte Batterie nicht bezahlt, also könnte ich auch keine Gewährleistung bekommen. Nun soll ich mit Prüfen und Austausch 226,00€ für die neue Origial-Batterie 72 AH bezahlen. Soll aber bei VW einen Kulanzantrag stellen.
Ich zahle somit für nicht ganz 4 Jahre für 2 Batterien 386,00€
Unterliegt den eine auf Gewährleistung ausgetauschte Batterie innerhalb von " 2 Jahren" nicht auch der Gewährleistung???
Gruß Hans-Werner