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Gebrauchtwagen: Händler schuldet Austauschmotor bei "Kolbenfresser" (1103 Klicks)

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20.12.06
Vor dem Hintergrund der ZK-Problematik vielleicht von allgemeinem Interesse:

Gebrauchtwagen: Händler schuldet Austauschmotor bei "Kolbenfresser"

Erleidet ein moderner Mittelklassewagen bei einem Kilometerstand von nur 88.000 km einen schweren Motorschaden, obwohl der Motor ausreichend mit Schmier- und Kühlmittel befüllt war, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Motorschaden in einem technischen Mangel des Wagens angelegt war.

Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a.M. der Klage eines Käufers stattgegeben, der von dem Verkäufer die Ersatzkosten für einen Austauschmotor verlangte. Der Käufer hatte bei dem Gebrauchtfahrzeughändler einen über vier Jahre alten Opel Vectra Diesel mit einem Kilometerstand von 80.146 km gekauft. Vier Monate nach dem Erwerb des Fahrzeugs erlitt dieses bei einem Kilometerstand von 88.000 km einen schweren Motorschaden ("Kolbenfresser"). Der Käufer musste einen Austauschmotor einsetzen lassen. Die Kosten in Höhe von 5.107,02 Euro verlangte er von dem Verkäufer, weil das Fahrzeug mangelhaft gewesen sei. Der Verkäufer meinte zwar, dass die Ursache des Motorschadens ungeklärt sei. Zudem habe der Käufer einen Nachweis dadurch vereitelt, dass er den beschädigten Motor im Austausch weggegeben hatte.

Die Klage hatte dennoch Erfolg. Das OLG ging davon aus, dass das gekaufte Fahrzeug bereits im Zeitpunkt der Übergabe mangelhaft war. Der Käufer könne deshalb Schadenersatz in Gestalt des Betrags verlangen, der zur Herstellung eines mangelfreien Zustands erforderlich war. Der Käufer habe von einem modernen Mittelklassewagen mit Dieselmotor ohne weiteres eine Kilometerleistung in deutlich sechsstelligem Umfang erwarten können. Wenn das Fahrzeug bei einem Kilometerstand von 88.000 km unvermittelt einen schweren Motorschaden erleide und nichts auf ein schadensursächliches Fehlverhalten des Benutzers deute, spreche dies dafür, dass der Motorschaden im technischen Zustand des Wagens selbst angelegt war. Es komme dann auf den exakten technischen Ursachenzusammenhang nicht mehr an. Bedienungsfehler als Schadensursache hat das OLG ausgeschlossen, weil angesichts der Einfachheit der technischen Bedienung eines modernen Kraftwagens und des Stands der Technik ein Kolbenfresser nicht ernstlich durch Bedienungsfehler hervorgerufen werden könne (OLG Frankfurt a.M., 24 U 198/04).
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Gebrauchtwagen: Händler schuldet Austauschmotor bei "Kolbenfresser" (1103 Klicks)

Niels20.12.06



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