Der ADAC hat diese Pressemitteilung heute rausgebracht:
Pressemitteilung ADAC 30.1.08 Hierin wird ein
Musterbrief beschrieben, der von der Werkstatt ausgefuellt werden sollte, um die Frist der Sachmaengelhaftung (meist 12 Monate) nicht verstreichen zu lassen.
Ggfls. muss man bei Verweigerung der Werkstatt dennoch einen Anwalt, zb. ueber den ADAC, einschalten. B-]
Gruss Olaf
1.6 TDI Comfortline BMT
CAYC, Touran-Fahrer ab 04/03, Gründungsmitglied und Vorstand des
TOURAN-Clubs; Mitglied im Langzeittest e.V.