Hallo!
Habe auch das Problem (3.0 TiD, EZ. 02/2002), dass ich wohl die dritte Maschine einbauen lassen muss.
Gibt es bereits Rechtsprechungen, in denen SAAB wegen der Fehlkonstruktion/Produkthaftung unterlegen ist?
Kann mir jemand ein Urteil (geschwärzt) oder ein Aktenzeichen zur Verfügung stellen?
Danke für ein Feedback!
Andy
PS: Meine Mailadresse bitte um ein @-Zeichen ergänzen ;-)