Hallo Otti,
es ist wirklch schade, daß es für dieses Thema keinen eigenen Thread gibt.
Ich freu mich ja wirklich, das Eric Ode und Du für unseren Betrieb so engagiert eintretet. Doch muß ich an dieser Stelle die Rechtslage vielleicht ein bisschen genauer erklären. Insider hat mit seinen Aussagen nicht ganz Unrecht, allerdings entsteht für den ahnungslosen Laien kein genaues Bild und zum zweiten stehen siw auch im Zusammenhang mit unserem Betrieb wodurch fälschlicherweise der Eindruck entstehen, wir würden uns unseriös verhalten (Naja, wenn er sich wegen der Bedienungsanleitungen die Hosen verschei..., okay)
Um weitere Angriffe von Insider gleich im Vorfeld zu entkräften, möchte ich ohne mich selbst "beweihräuchern" zu wollen darauf hinweisen, daß wir auf unserer Homepage ausführlich und objektiv über die Problematik Kauf/Vermittlung informieren und ausserdem beide Vertragsformen anbieten.
Deshalb hier für alle die es interessiert einige Hintergrundinformationen:
Weist ein Vermittler die Provision, sofern er diese vom Käufer bekommt, nicht offen aus so handelt es sich nicht um ein Vermittlungsgeschäft sondern um einen Kauf.
In der Regel nennt man einen Vertrag bei dem der Vermittler seine Provision direkt vom Vertragshändler bekommt einen "Geschäftsbesorgungsvertrag". Diese Verträge schließen die Schuld einer Vergütung durch den Käufer an den Vermittler vollständig aus. Der Begriff kommt aus dem Bankwesen und wird häufig in Zusammenhang mit der Vermittlung von Anlagegeschäften verwendet, bei denen die Bank als Vermittler auftritt und Ihre Provisin vom Anbieter des vermittelten Produkts (z.B. Investmentfonds, Versicherungen, Kapitalanlagen, etc.) erhält.
Verlangt der Vermittler vom Käufer eine Provision und weist diese nicht bereits im Angebot offen aus, so entsteht beim Käufer der Eindruck, daß er als alleinigen Vertragspartner den Vermittler hat.
Das meint Insider damit wenn er behauptet, daß jeder Dorfrichter den Vermittlungsvertrag als Kaufvertrag ansieht.
Genau deshalb gibt es bei uns inzwischen zwei Preislisten.
Auf unseren Preislisten ab Delmenhorst findest Du nur den Fahrzeugpreis, was bedeutet, daß diesen Angeboten ein Kaufvertrag nach deutschem Recht
zu Grunde liegt.
In unseren Preislisten mit Lieferung ab Ausland, ist am Ende eine Zeile eingefügt aus der hervorgeht wie hoch die im oben ausgewiesenen Fahrzeugpreis enthaltene und separat an uns zu zahlende Provision ist.
Warum verschleiern die meisten Importeure diese Problematik und wieso werden irreführender Weise Kaufgeschäfte als Vermittlungsgeschäfte bezeichnet ?
Damit versucht der Vermittler, der in diesem Fall ja eigentlich ein Verkäufer ist sich im Falle einer eingetretenen Preiserhöhung um seine viermonatige Preisbindung zu drücken. Ausserdem erhofft er sich, daß er im Falle eines Gewährleistungsanspruchs unangreifbar ist.
Ich spreche hier nicht von Garantie ! Gewährleistung tritt z.B. ein, wenn bei Lieferung Schäden festgestellt werden oder das gelieferte Fahrzeug oder eine seiner Eigenschaften nicht der Bestellung entspricht.
Nach akuteller Rechtsprechung ist es einem Vermittler inzwischen zwar erlaubt, das Fahrzeug selbst im Ausland anzukaufen und an den Käufer weiter zu berechnen, dies allerdings nur sofern er es vorher bereits an den eigentlichen Auftraggeber weiterverkauft oder nach dessen Wünschen bestellt hat. An der Unterscheidung Kauf/Vermittlung ändert dies allerdings überhaupt nichts.
Die Tatsache das ein Verkäufer oder Vermittler vom Käufer im Voraus Geld annimmt, damit die Rechnung des ausländischen Lieferanten zahlt und sich auch um alle anderen Formalitäten kümmert hat allerdings keinen Einfluß darauf ob es sich um ein Kauf- oder Vermittlungsgeschäft handelt. Hier sind vielmehr steuerrechtliche Aspekte zu berücksichtigen.
Voraussetzung für ein Vermittlungsgeschäft ist, daß der Vertragshändler direkt an den Endverbraucher berechnet. Ob nun der Vermittler oder der Käufer selbst das Geld überbringen spielt keine Rolle.
Das ein Vermittler die Einkaufsrechnung an den Kunden weiterreicht und eine Übersetzung beilegt habe ich persönlich noch nicht gehört.
Es wird aber von Firma zu Firma unterschiedlich gehandhabt und es ist schon möglich, daß sich ein Betrieb so verhält.
Bei uns im Betrieb ist es seit Jahren gängige Praxis, daß wir auf unseren Auftragsformularen die Begriffe "Vermittlung oder vermitteln" verwenden.
Dies allerdings nicht weil wir unsere Kunden täuschen wollen, sondern weil andernfalls von vielen Marken gar kein Auto zu bekommen wäre.
Der Druck der Hersteller auf ihre Vertragshändler in den Nachbarländern ist noch immer sehr hoch. Um die Händler daran zu hindern, Autos ohne tatsächlich vorhandenen Endverbraucher, also für die Lagerhaltung des freien Importeurs zu verkaufen, werden die unterschiedlichsten Formulare verlangt, deren Text von den Herstellern oft vorgegeben wird. Ein häufig darin verwendeter Begriff ist das Wort Vermittlung !
Hintergrund ist das geschützte Vertriebssystem welches für den Handel mit Neuwagen gilt. Die Autoindustrie hat es im Gegensatz z.B. zur Elektronikbranche verstanden, die Notwendigkeit eines geschützten Vertriebssystems im europäischen Recht zu verankern.
Einfach ausgedrückt: Ein Neufahrzeug ist ein derart komplizierter Gegenstand, der es erfordert unbedingt von speziell ausgebildeten Fachleuten an den Endverbraucher gebracht und später auch gewartet zu werden. (ich beziehe mich hier ausdrücklich nur auf NEUWAGEN !!!)
Daher sollen Neufahrzeuge nur von Vertragshändlern an den Endverbraucher, bzw. von Vertragshändlern einer gleichen Marke untereindander gehandelt werden dürfen. Die Politik hat diese Auffassung unterstützt und in einer Gruppenfreistellungsverordnung geregelt.
Zwar wurden im Jahr 2002 einige der darin enthaltenen Vorschriften gelockert. Was den Vertrieb der Neuwagen angeht hat sich allerdings nichts wesentliches geändert.
Jeder Nutzer von Mietwagen wird sich fragen wie diese Aussage zu halten sei. Bei Mietfahrzeugen handelt es sich fast immer um "Neufahrzeuge" im Sinne europäischer Rechtsprechung (maximal 6 Monate zugelassen, maximal 6000km gefahren). Da ist die Begründung, daß der Verbraucher nur durch den Vertragshändler fachgerecht beraten werden kann ein glatter Hohn.
Hol dir mal abends um 10 in Bremen am Flughafen einen Leihwagen.
Die ziehen deine Kreditkarte durch, lassen den Mitvertrag unterschreiben und tschüss !
Hier noch eine Warnung:
Vor kurzem half ich einem Autokäufer dabei, sich gegen unseriöse Praktiken eines Importeurs aus Beerfelden im Odenwald zu wehren.
Neben der Tatsache, daß dieser mit der Aussage es handele sich um einen Preis frei Beerfelden warb, das Auto tatsächlich aber in Holland abzuholen war, berechnete er dem Käufer Provision, Kosten für die Erstellung des KFZ-Brief und unberechtigterweise die eigentlich vom Käufer an das Finanzamt direkt abzuführende Mehrwertsteuer über den Netto-Kaufpreis des ganzen Fahrzeugs ! Mehrwertsteuer darf ein Unternehmer nur auf Lieferungen und Leistungen erheben die er selbst erbracht hat (z.B. Provision und Erstellung Fahrzeugbrief). In diesem Fall hatte der Kunde allerdings den Kaufpreis des Wagens direkt an den ausländischen Händler zu zahlen, der das Auto natürlich auch direkt an den Kunden berechnet hat. Um dem Käufer die deutsche Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen, hätte der Importeur das gesamte Fahrzeug an den Käufer berechnen müssen.
Nimmt der ausländische Händler den Kaufpreis bei Abholung durch den Käufer entgegen, verrechnet möglicherweise auch seine eigene Forderung an den Importeur und gibt diesem dann die Differenz (Handelsspanne, Verwaltungskosten, Brieferstellung, Mehrwertsteuer)zurück, dann ist dies auch steuerlich völlig in Ordnung, denn der Vertragshändler übernahm lediglich das Inkasso.
Im angesprochenen Fall entstand allerdings viel mehr der Eindruck, der Importeur wollte seinen Kunden um die Mehrwertsteuer "abzocken", denn diese muß der Käufer im Rahmen eines echten Vermittlungsgeschäfts innerhalb 10 Tagen selbst an sein Finanzamt zahlen, sofern es sich um ein im Ausland gekauftes umsatzsteuerpflichtiges Fahrzeug handelt.
Wie gesagt ganz herzlichen Dank an alle Teilnehmer, die uns vor den Angriffen Insiders in Schutz nehmen wollen. Ich stehe nach wie vor dazu, daß es zumutbar ist, ein EU-Fahrzeug auch mit einer fremdsprachigen Bedienungsanleitung an den deutschen Kunden auszuliefern. Ansonsten stimme ich in weiten Teilen mit der Meinung von Insider überein und finde es deshalb schade, daß er sich auf diese Weise verhält.
Dieser Thread diente ursprünglich dazu, Käufer darüber zu informieren, daß eine große Zahl betrügerischer Anbieter auf dem Markt sind, welche Neufahrzeuge mit extremen Preisvorteilen anbieten ohne jemals lieferfähig zu sein. Sinn dieser Angebote ist immer, den Kunden um Anzahlungen oder Bürgschaftserkärungen zu prellen. Diese Angebote richten sich sowohl an Endverbraucher wie Wiederverkäufer. Bis zum heutigen Tag konnte die Bande um IMS-Makler, Schnau, Schaulinski und Retzlaf keine einzige tatsächliche Auslieferung der beworbenen deutschen Neufahrzeuge zu Großhandelskonditionen nachweisen. IMS versteckt sich weiterhin unter dem Deckmantel seiner jahrelangen unbestritten seriös ausgeführten Tätigkeit als Importvermittler. Dabei suggeriert er Besuchern seiner Homepage, daß der Käufer auch heute die gleiche Lieferfähigkeit erwarten könne. Verschwiegen wird allerdings das die erwähnte Lieferbestätigung von einer eigens zu diesem Zweck gegründeten holländischen Scheinfirma, deren GF die Herren Schaulinski und Retzlaf sind, ausgestellt wird und damit so wertlos ist wie ein gebrauchtes Stück Toilettenpapier. (Wenn Du es anfasst hast Du ..... in der Hand)
Die Tatsache das es sich bei der angesprochenen Autohandesgruppe um ein finanzstarkes Unternehmen handelt, kann man sich in Punkto finanzstark leicht erklären, schließlich ist inzwischen die Rede von circa 15.000 vorgegaukelten Geschäften, bei denen Anzahlungen erschlichen wurden.
Auch wenn man immer wieder liest, daß bereits geleistete Anzahlungen zurück gegeben wurden, hinterlässt dies doch einen bitteren Beigeschmack und speziell bei uns Mitbewerbern einen unglaublichen finanziellen Schaden. Schließlich wurden nicht nur Verbraucher getäuscht und finanziell geschädigt. Der Ruf der gesamten Branche wurde so in Mißkredit gebracht. Sich hiergegen zusammenzuschließen und gemeinsam vorzugehen, wäre selbst bei kleinen Meinungsunterschieden in der Frage der Auslegung von Verträgen, vorrangiges Ziel gewesen.
Wir wissen nicht was Ihr Vertragshändler gegen zu hohe Autopreise unternimmt. Wir empfehlen: Preisagentur TÖFF TÖFF GmbH, neue Autos - viel billiger