Hi Bernhard,
ich habe auch nachgesehen und es scheint die 145er wirklich nur noch mit 75er Index zu geben.
Bei einem 14 Jahre alten Fahrzeug ist es aber leicht, eine andere Reifengröße eingetragen zu bekommen, auch wenn diese nicht vom Hersteller freigegeben ist.
Das Problem hat man nur bei neueren Fahrzeugen mit einer Gruppierung in einer Schadstoffarmen Klasse. Hier erlischt die günstige Schadstoffklasseneinstufung bei Reifen, die mehr als 3% im Abrollumfang von der Serienbereifung abweichen.
Er kann sich also leicht beim TÜV die 155er eintragen lassen.
Der TÜV kontrolliert nur, ob die Traglast der jeweils maximalen Achsbelastung entspricht und ob die notwendige "Freigängigkeit" gegeben ist.
Die Freigängigkeit des Reifens muß mindestens 2mm zu festen Teilen betragen. Dies kontrolliert der TÜV so einfach wie simpel mit dem herausgeklappten Blatt eines Meterstabes (das ist 2mm dick). Damit umfährt der Prüfer bei verschiedenen Lenkradeinschägen den Reifen an der Innenseite und wenn er nirgends hängenbleibt ist alles OK.
Auch wenn er bisher diese Größe schon gefahren hat, muß er sie aber trotzdem endlich eintragen lassen. Sonst hat er im Falle eines Unfalles (auch unverschuldet) die A....karte gezogen, weil er mit einem Fahrzeug ohne gültige Zulassung unterwegs war.
Die Versicherung kann die Zahlung verweigern.
Gruß
Helmut:-)U
Vivaro Life. ............................................... einfach umwerfend