Hallo,
ich brauche dringend Hilfe.
Mein Gebrauchtwagen-Händler rückt mir die Winterreifen nur gegen 20 EUR Einlagerungskosten raus; obwohl mündlich beim Kaufvertrag vereinbart wurde, dass die Einlagerungskosten als Kauf-Bonus Gratis sind.
Die mündliche Aussage kann mein zum Kauf-Zeitpunkt anwesender Onkel bestätigen.
Ist er dazu berechtigt? Ich meine im Bezug auf das Pfandrecht?
Durch die Verweigerung sind mir nun auch umsonst Kosten für den Reifen-Abhol-Service entstanden (kein dramatischer Betrag, aber hallo??!!)
Mein Händler geht sehr emotional vor… siehe folgende Vorgeschichte:
Vorgeschichte (Beachte Betrag):
Mein Gebrauchtwagenhändler wollte mir eine Abgasutnersuchung auf Grund einer Fehlermeldung während der 6-monatigen-Garantiezeit durchführen, obwohl ich ihm ausdrücklich darauf hingewießen habe dass er KEINE Untersuchung durchführen solle, die mich was kostet. Bei der Abholung verlangte er dann plötzlich 20 EUR - obwohl fest ausgemacht wurde: keine AU die Geld kostet (ich wollte dies von einer Fachwerkstatt vorerst überprüfen lassen). Es kam zu einer heißen Diskussion, da ich die NICHT beauftragten 20 EUR nicht bezahlte. Eine offizielle Rechnung (die ich später anklagen wollte) hat er mir nicht erstellt; sondern knallte mir den Schlüssel (wortwörtlich) hin und meinte: "fahren Sie zu".
Der Händler hat mich nicht kundengerecht behandelt und reagiert meiner meinung nach sehr emotional, bzw. trotzig. Auf Grund dieser Diskussion habe ich die Reifen am selben Tag abholen lassen; die mir dann eben wie oben beschrieben verweigert wurden.
Um eine Antwort wäre ich sehr sehr dankbar.
Grüße