Also: Habe mit der ADAC Rechtsabteilung telefoniert und danach Rücksprache mit FORD in Köln gehalten - tatsächlich ist da wohl nix machbar. Eine Verlängerung des Ford-Garantie-Schutzbriefes ist nur BIS zum 9. Monat ab Kauf beim Händler möglich!
ADAC gibt ir ganz klar recht: Da in der FUSION-Preisliste hiervon nichts im Kleingedruckten steht, ist dies Verbraucherblendung. Aber, wer kommt wohl im Prozess gegen Ford als Gewinner raus? Wie soll man die Verbraucherblendung nachweisen?
Im Endeffekt bedeutet dies also - auch nach den Erfahrungen mit meinem FUSION:
NIE WIEDER FORD!!! ;-) B-]