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Re: Neuwagengarantie (574 Klicks)

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Lars Müller (Gast)  
15.10.01
Moin,

ich habe ein ähnliches Problem gehabt. Deshalb habe ich mich an die u.g. Adresse gewand und folgende Antwort erhalten:
Es findet das Recht Anwendung, das zum Zeitpunkt des Vertragsschluß vorliegt. Das neue Gewährleistungsrecht wird nicht rückwirkend auf Verträge angewandt, die vor dem 1. Januar 2002 geschlossen wurden.
Es kommt also nicht auf die Auslieferung, sondern den Vertragsschluß an. Die neue 2-jährige Garantie gibts also erst bei Vertragschluß im nachsten Jahr.
Quelle:
EUREGIO Grenzüberschreitende Verbraucherberatung
Enscheder Straße 362, D-48599 Gronau
ThemaAutorDatum/Zeit

Neuwagengarantie (1465 Klicks)

Rainer Kleber29.09.01

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Oliver Riesen30.09.01

Re: Neuwagengarantie (574 Klicks)

Lars Müller15.10.01

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