Was ist da noch an der Wandlung schwierig??? Anspruch auf Wandlung hast Du gemäß aktuellem Rechtsstand nach 3 Fehlern oder 2 schwerwiegenden Fehlern innerhalb der Gewährleistungsfrist. Wenn sich der Händler wehrt, nimm Dir einen Anwalt. Bei der Wandlung wird Dir vom Kaufpreis ein Gebrauchsvorteil von derzeit üblicherweise 0,67% je gefahrene 1000 km abgezogen.