Hallo bmw,
siehe meine Mitt. vom 02.11.05 : "(...)Lt. Werkstatt aber "Stand der (Ford)Technik und nur beim TDCI gab es angeblich Probleme mit der Kupplungsscheibe, die dann mit Zustimmung des Werks gewechselt wurden. Neues Einstellen der Schaltseile + Abfetten Schaltblock bei rd. 20 000 km brachte nur kurzzeitig eine kleine akustische Verbesserung.(...)"
Ob sich aus einer solchen Aussage jedoch ein juristischer Anspruch ableiten lässt, wage ich zu bezweifeln: Sobald außerhalb der Gewährleistungsfrist handelt es sich um einen "normalen" Schaden durch üblichen Gebrauch - und Kulanz ?
Gruß TK