Welledi (Gast)  
03.03.05
Zu dem Thema hab ich mcih bei Nissan erkundigt. Es ist für die Erhaltung der Garantie nicht notwendig die Wartung in der Vertragswerkstatt machen zu lassen. Allerdings muß man im Garantiefall nachweisen können, dass die ausführende Werkstatt im Besitz der nötigen Servicevorschriften war und fachlich qualifiziert ist. Das dürfte nicht so schwierig sein.
Aber: Die Fachwerkstatt liest bei der Inspektion den Fehlerspeicher des Fahrzeugs aus. Freie Werkstätten verfügen in der Regel nicht über dieses Gerät. Will man z.B. nach einem Motorschaden Garantieansprüche anmelden geht das nur in der Fachwerkstatt. Diese liest den Fehlerspeicher. Stellt sich heraus, dass schon bei der letzten Inspektion eine Fehlermeldung vorlag und nicht ausgelesen wurde ist natürlich Essig mit der Garantie. Mein Tip: Inspektion in der freien WErkstatt machen lassen.
Kopie der ausgeführten Arbeiten aufbewahren, und zum Nissan Händler fahren und sich den Fehlerspeicher auslesen lassen und den Ausdruck aufbewahren
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Inspektion bei Vertragshändler (977 Klicks)

Welledi03.03.05

Re: Inspektion bei Vertragshändler (473 Klicks)

Jürgen H.03.03.05