Kai (Gast)  
15.06.09
Hallo!!

Mit deinem Leihwagen muss ich der Werkstatt recht geben. In den Garantie-Richtlinien von Nissan steht dem Kunden kein Leihwagen zu, wenn:

Der Kunde aus eigener "Kraft" mit dem defekten Auto in die Werkstatt fahren kann.

Nur in einem Pannenfall (Anruf über Nissan Pan Europe Service) mit Abeschleppen steht dem Kunden ein Leihwagen zu, wenn der Kunde weiter als 50 Kilometer vom Heimatort entfernt liegen bleibt.

Ich hoffe ich konnte dir damit schon mal bisschen weiter helfen, auch wenn meine Antwort für dich leider nicht so gut sein sollte.

Gruß Kai
ThemaAutorDatum/Zeit

Leistungsverlust (1708 Klicks)

Steffen H.12.06.09

Re: Leistungsverlust (746 Klicks)

Kai15.06.09