Hier nochmal eine Kopie meines Beitrages von vorletzter Woche: Eieieieiei. Da gehts ja drunter und drüber mit den Infos zur Auflastung.
Um da nun etwas mehr Klarheit reinzubringen:
1.) Das Thema wird tatsächlich politisch diskutiert. Aber: Die Rücknahme dieser Sonderregelung ist schon seit Jahren angedacht und bis so ein Gesetz durch ist, kann noch viel Wasser die Isar runterfließen. Von einer Rücknahme ausgeschlossen sein sollen Gewerbetreibende, die die höhere Zuladung brauchen. Ich als Designer brauche z.B. offiziell die Zuladung zum Transport von Printmedien und vielleicht fallen anderen auch passende Aktionen zu deren Beruf ein... Und: wahrscheinlich gibt es wie oft bei solchen Regelungen den sog. "Bestandsschutz", d.h. bei bereits durchgeführten Eintragungen dürfen die Besitzer weiter den Steuervorteil nutzen, bis das Auto ab- oder umgemeldet wird. Es ist also so etwas wie eine Wette.
2.) Nissan Dtl. (also die Zentale) lehnt Garantieansprüche an TRAGENDEN Teile (nicht an allem) ab, wenn aufgelastet wurde. Von Fall zu Fall wird aber gem. deren Aussage gerne kulant entschieden (denn sie wollen ja ihre werten Kunden sicher auch weiter bedienen dürfen - auch bei dem nächsten Fahrzeug), wenn klar ist, dass die Auflastung nicht genutzt, d.h. der Wagen nicht schwer beladen wurde.
3.) Vertraglicher Garantiepartner ist aber der Händler und nicht Nissan Dtl. Dieser rechnet dann mit Nissan ab, womit der KFZ-Käufer aber nichts zu tun hat. Also macht es wie ich: Ich habe mir vom Händler schriftl. bestätigen lassen, dass die Garantie NICHT beeinträchtig wird, womit ICH aus dem Schneider bin. Notfalls zahlt evtl. Reparaturen aus Garantie dann der Händler selber.
4.) Gezahlt habe ich beim Händler f.d. Auflastung 299,- E + 40,- E TÜV-Gebühren. Steuerersparnis beim Diesel ist dann ca. 170 E im Jahr. Also: Die Wette läuft...
Grüße von einem Soeben-X-Trail-Käufer an alle (hoffentlich zufriedenen) IXI-User!