Die können nicht lesen:
Auf Seite 3, unter "Berichtigung der Fahrzeugpapiere" steht:
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt. Sie ist der zuständigen Zulassungsstelle bei deren nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren zu melden.
=> wie bei 'ner ABE ...