Hallo @ all,
danke erstmal an maddin und Graupmannm.
Hab mir alles nochmals durchgelesen und denke, jetzt ist mir einiges klarer. Beim Kauf unseres Schecken war nämlich
automatisch eine 5-jährige Garantie für best. Baugruppen mit dabei. Diese bleibt aber nur wirksam, wenn in Turnus von
12, 24, 30, 36, 42, 48 und 54 Monaten das Auto regelmäßig beim Händler, welcher verkauft hat, vorgefahren wird (zur Inspektion).
Ich vermute, man wollte mir diese erste Jahresinspektion als "muß" verkaufen.
Davon unabhängig greift die gesetzl. Garantie (bzw. auch nur Gewährleistung), welche aber nur greift, wenn der
zeitl. Rahmen, bzw. Laufleistung nicht überschritten wird bis zur Inspektion. Bei meinem Meriva (1,6l 100PS) sollten
das 2Jahre/30Tkm sein, je nachdem, was zuerst abgelaufen ist.
D.h.:
- Wenn ich innerhalb 2 Jahren die Inspektionsfristen nicht überziehe, hab ich auf alle Fälle die gesetzl. Garantie.
- Die 5-Jahresgarantie vom Händler (über eine Versicherung) greift nur wenn ich jährlich bei ihm Inspektion machen lasse.
Ob das sinnvoll ist oder ich damit nur die Angestellten des Autohauses mit beschäftige, ist schwer zu sagen.
Gerne möchte ich aber eine Diskussion anregen und Euch bitten, Eure Meinung dazu zu sagen.
Machen also jährliche Inspektionen bei einer Fahrleistung von 5000km/a Sinn?
Und nun gebt's mir (vor allen Dingen Bescheid) :-))
Schöne Grüße
Lewis.
(Meriva, 1,6l 100PS, easytronic, und eigentlich sehr zufrieden)