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Re: Motorundichtigkeit Garantieanspruch? (712 Klicks)

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02.04.08
Joachim

Ist er nur feucht oder tropft er schon?

Wenn er nur feucht ist, ist es nicht weiter tragisch und ist eigentlich normal.

Tropft er, hat der TÜV was dagegen und die Motordichtung muß überprüft und ggf. erneuert werden.

Zur Kullanz/Garantie: Die wird vom Hersteller freiwillig gestellt und er kann bestimmen wie sie gehabt wird. Dazu gehört natürlich auch, dass der Wagen gemäß Vorgaben in einer Vertragswerkstatt gewartet wurde. Dies gilt für alle Hersteller und wurde so auch erst kürzlich in (D) höchstrichterlich festgestellt.

Einzig bei der 24 monatigen Gewärleistung genügt es den Wagen gemäß Vorgaben in einer Fachwerkstatt zu warten.

Gruß Dirk
ThemaAutorDatum/Zeit

Motorundichtigkeit Garantieanspruch? (1691 Klicks)

Joachim Wedding04.03.08

Re: Motorundichtigkeit Garantieanspruch? (712 Klicks)

Dirk Großkopf02.04.08



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