Die Nebelschlussleuchte darf nur bei Nebel mit Sichtweiten unter 50 Meter eingeschaltet werden. Das trifft aber nicht auf die Nebelscheinwerfer vorne zu. Es gibt in der STVO keine Regelung, wann die Nebelscheinwerfer an sein dürfen oder nicht - da ich schon viele Mitmenschen kenne, die sich darüber aufregen.