Hallo,
wo ist denn hier der Rechenfehler?
Ich habe einen Listenpreis und bekomme vom Händler meines Vertrauens einen Endpreis genannt, den ich zu bezahlen habe.
Wie sich dieser Endpreis zusammensetzt, ist für den Kunden vollkommen unwichtig!
Wenn in die Kalkulation des Händlers auch noch andere Gebühren miteingehen, so ist das seine Sache. Wichtig ist, was der Kunde letztendlich zu bezahlen hat, im Vergleich zum Listenpreis. Die Differenz ist der erzielte Rabatt.
Wenn ich mir im Fachmarkt einen Fernseher aus Japan kaufe, so verlangt von mir auch keiner einen "Überführungspreis". Dieser ist selbstverständlich schon im Listenpreis inbegriffen.
Das ein Autohaus neben dem reinen Verkauf auch noch andere Leistungen bereitstellt (Ausstellung, Probefahrt, Beratung, Lagerhaltung, Service ...) ist völlig klar und wird auch meist gewürdigt.
MfG
Roland