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D-48***, TDI-103 kW-DSG-HL-DBP-BJ 07´07-W8-Leuchte-RNS510 S-PLA-u.v.m.
Verbrauch
27.04.09
Zitat
Ulrich Reuß
Hallo zusammen,

bin neu in diesem Forum und habe folgende Frage: Bei meinem Touran 2,0 TDI, EZL 23.04.07, hat vor etwa vier Wochen die Standheizung bzw. Zusatzheizung ihren Geist aufgegeben. Nach sage und schreibe 4 Werkstattagen wurde im Touran eine komplett neue eingebaut. Der Touran verfügt jetzt noch über eine Rest-Garantiezeit von etwa 1 Jahr. Wie sieht's denn mit der neuen Standheizung aus? Habe ich auf ihr eine neue Garantie/Gewährleistungszeit von 2 Jahren? Würde mich freuen, wenn das ein netter Mensch in diesem Forum beantworten könnte.

Danke und Besten Gruß

philanthropinist

Soweit ich das weiß, gilt die Garantie/Gewähr für das Kaufobjekt (in diesem Fall derr Touran mit allen Teilen), somit verlängert sich die Garantie/Gewär nicht, sondern läuft mit der gegebenen Sachmängelhaftung oder wie man die Gewähr auch immer bezeichnen mag, aus.

Wenn du auf deine Kosten eine neue Standheizung einbauene läßt, erhälst du selbstverständlich wieder auf das Teil 2 Jahre Sachmängelhaftung/Gewähr/Garantie.

Gruß

Mirko

LG

OPA60

"Strebe niemals nach den Dingen, die auch Dümmeren gelingen!"
"Das Menschen Leben gleicht der Brille, man macht viel durch." Heinz Erhardt





1-mal bearbeitet. Zuletzt am 27.04.09 20:42.
ThemaAutorDatum/Zeit

Neue Standheizung - Gewährleistungszeit (3957 Klicks)

Ulrich Reuß27.04.09

Re: Neue Standheizung - Gewährleistungszeit (1431 Klicks)

OPA6027.04.09

Re: Neue Standheizung - Gewährleistungszeit (2161 Klicks)

charly6827.04.09