Hallo,
ich habe mich vertan! Die Anmerkung "vorläufige Werte" gilt wohl für die Schadstoffe.
Die Anmerkung zur Anhängelast lautet:
"1650kg für Anhänger mit geringem Luftwiderstand(Bootstrailer,Pferdetransportanhänger sowie Lastanhänger und Faltwohnwagen bis zu einer Gesamthöhe von 1,40m)maximal befahrbare Steigung 10%"
Sehr merkwürdig, finde ich.
Hat schon mal einer von euch einen Faltwohnwagen mit 1650 kg zulässigem Gesammtgewicht gesehen?
Also die Zuggewichtserweiterung gilt auf jeden fall nicht für "richtige" Wohnwagen.
Gruß
Carsten