Hallo Helmut,
dann erfüllst die Anforderungen für den Faktor 0,8, die sind nämlich geringer.
Im Gesetzestext (bgbl105s2978.pdf) für den Faktor 1.0 heißt es unter §1, Absatz1 d) aa):
der Anhänger mit einer Zugkugelkupplung mit Stabilisierungseinrichtung für Zentralachshänger (gemäß ISO 11555-1 in der Fassung vom 1. Juli 2003) oder ...(alternativ ist unter bb) ein ESP für Hängerbetrieb genannt, was schon vereinzelt angeboten wird)
... ausgestattet ist.
Ich habe das komplette PDF hier, leider ist es kopiergeschützt, d.h. man kann weder Text herauskopieren, noch drucken :-P
Du kannst es aber sicherlich ergoogeln und dann selbst nachlesen.
Ciao,
Manfred
MB B200 CDI 08/14