Avatar. Bandit  
D-585**, 2.0-TDI-(08/06)
12.12.08
Zitat
Manfred Riese
... wobei man natürlich auch die Umstände genauestens beleuchten muss.

Im entschiedenen Fall der Quelle-Kundin ging es um einen nicht funktionierenden Backofen, den sie während der 1,5 Jahre nicht einmal benutzt hatte!

Bezogen auf ein Auto ist das nur schwer adäquat umzusetzen. Ggf. vergleichbar wäre die nicht funktionierende Anhängerkupplung. Oder das nicht funktionierende ABS (wer testet das schon freiwillig oder unfreiwillig?). Oder: Man stellt nach 1,5 Jahren fest, das das Auto gar nicht die angegebene Höchstgeschwindigkeit von xxx km/h erreichen kann, selbst unter optimalen Bedingungen nicht. Aber wer hierauf Wert legt, testet das sowieso und die anderen suchen nur einen Grund für Umtausch??? Oder man bemängelt einen zu hohen Verbrauch ...

Aber im Automobilbereich würde wohl eher nachgebessert, sprich repariert und/oder ausgetauscht.

Ich glaube nicht, dass deswegen bessere Qualität gebaut werden wird (würde). Das Einzige was geändert würde, wäre die Qualitätsprüfung (Funktionieren alle Komponenten?).

Wird es auch nicht geben, dass ein Auto ohne, dass ein Nutzungsentgelt angerechnet wird, zurückgeben werden kann. Kurz nach dem Urteil, ca. 1 Woche später, gab es ein OLG-Urteil wonach ein Autohersteller sogar das Recht bekam, bis zu 3x nachzubessern. Finde dieses leider z. Zeit nicht mehr, um es im Orginal einzustellen. Von daher finde ich den Aufruf nicht gut. Hier wird was propagiert, was nicht wirklich 1zu1 umseztbar ist.

Gruss aus dem Sauerland
Micha
Wenn´s Wetter gut ist, mit dem Motorrad unterwegs
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Bandit12.12.08