Hi Jan,
nur anhand meiner Wohnwagenkriterien die ich erfüllen mußte, kann ich es Dir schildern. Diese dürften aber auch auf Lastenanhänger zutreffen.
- das Zugfahrzeug muß ABS haben
- das eingetragene Leergewicht des Zugfahrzeiges muß 20% höher sein, als das zul. Max.-Gewicht des Hängers.
- der Hänger muß Stoßdämpfer haben (keine Gummiachse)
- die Reifen des Hängers dürfen nicht älter als 6 Jahre sein
Die Genehmigung wird in Verbindung Zugfahrzeug/Hänger erteilt und ist nur in dieser Konstellation gültig.
Wird der Hänger von einem anderen Fahrzeug gezogen, so tritt automatisch wieder die normale 80kmh Regelung in Kraft.
Gruß
Helmut:-)U
Vivaro Life. ............................................... einfach umwerfend