>>>Die Abdeckung des Reserverades (an Hecktür oder /-klappe sei, so steht dort zu lesen, in manchen Bundesländern Pflicht. In welchen?<<<
Eigenartig?:-(
Würde das nicht eine unterschiedliche STVO bedeuten?
Einzig und allein darauf würde es doch hinauslaufen.
Bei Umzug in ein solches entsprechendes Bundesland und der damit verbundenen Neuanmeldung in diesem, wäre die Neuanmeldung nicht möglich, da ein entsprechender Eintrag im Brief oder Schein vorhanden sein müßte.
Da wir aber eine einheitliche STVO haben (was die Teilmahme am Straßenverkehr angeht), kann ich mit dieser Aussage wenig anfangen.
Gruß
Helmut :-)U
Vivaro Life. ............................................... einfach umwerfend