Helmut schrieb:
>
> Ob das nun ein Dachspoiler, ein Auspuff, andere Bereifung,
> ein anderes Fahrwerk ist. Sogar der simple Selbsteinbau eines
> RPF muß von einer Fachwerkstatt nach Einbau gegengezeichnet
> werden.
> Gruß
> Helmut:-)U
>
>
Bei der ABE hat irgendwann aber der Hersteller ein fahrzeugspezifisches Gutachten erstellen lassen- wird der Einbau entsprechend vorgenommen, gilt eben diese ABE. Dies ist häufig bei den von dir genannten Teilen nicht immer der Fall, da macht die Einzelabnahme weiterhin Sinn.
Harald