Moin,
soeben las ich in einer
Presseinfo, daß BMW u. a. beim Fünfer ein neues variables Abblendlicht anbietet.
Neben den mittlerweile üblichen Features wie Kurven-, Abbiege- und Autobahnlicht sollen in einem Geschwindigkeitsbereich bis 70 km/h automatisch die Nebelscheinwerfer zwecks Aufhellung des Nahbereiches und somit breiterer Lichtverteilung zugeschaltet werden.
Ich habe mal gelernt, daß Nebelscheinwerfer nur bei Nebel mit geringer Sichtweite und bei anderen widrigen Sichtverhältnissen zugeschaltet werden dürfen. Ist man nun als 5er-Fahrer potentiell bußgeldgefährdet, wenn man dieses Sytem bestellt und einsetzt?
Gruß Uwe, genannt fisheye