... auch ich hatte im Februar ein Fahrzeug bei einem Händler - der mit IMS zusammenarbeitet - bestellt. Jedoch keine Anzahlung geleistet. Lediglich eine Bankbürgschaft. Die habe ich auch schon zurück! Bis heute habe ich dieses Fahrzeug nicht. Den Vertrag habe ich jedoch nicht mit IMS sondern mit dem hier ansässigen Händler. Mit einer letzten Frist werde ich nun vom Vertrag zurücktreten und meinen Schaden (entgangener Rabatt, Avalzinzen, Leihgebühren für Fahrzeugmietung,...) geltend machen. Die Leittragenden sind die Händler, denn diese sind nach Gesetz zum Schadensersatz verpflichtet. Aber das soll nicht mein Problem sein. Mein Händler hat mich auch für dumm verkauft, mir keine Antworten gegeben.
Für alle die es interessiert. Mein RA hat bereits mehrere dieser Fälle erfolgreich bearbeitet. Also nicht einfach vom Vertrag zurücktreten. Sondern angemessene Frist setzen und dann den Schaden einklagen. So kommt Ihr dann doch noch zu den - bei mir 20% - Rabatten.
So ist dann wenigstens der Ärger nicht ganz so groß!
Traurig, dass IMS immer noch mit einer Homepage vertreten ist und weitere Mitmenschen Ihr böses Wunder erleben werden. Wo bleibt da unser Rechtssystem?
Kopf hoch an alle, die noch im Sumpf stecken!
S aus HH