Ich habe soeben bei einem Kilometerstand von 149.307 km einen Motorschaden mit o.g. Fahrzeug gehabt, weil der Zahnriemen gerissen ist. Nach zwischenzeitlich erfolgter Prüfung, ist der Zahnriemenwechsel beim Kilometerstand von 75.000 km in einer anderen Meisterwerkstatt (keine Renault-Werkstatt) offenbar nicht korrekt durchgeführt worden.
Im Sinne einer Beweissicherung benötige ich daher eine Aufstellung der bei einem Zahnriemenwechsel auszutauschenden Teile sowie die wesentlichen Arbeitsschritte (z.B. Prüfung, Kontrollen etc.), die in einer Renaultwerkstatt nach Inspektionsvorgabe zwingend durchgeführt werden müssen.
Ist die Renault - Inspektionsvorgabe verbindlich oder nicht?
...danke für einen hilfreichen Beitrag.
Gerhard