Hi,
falls es bei soviel Text nicht schon erwähnt wurde: In der Fahrschule habe ich gelernt, daß die Nebelschlußleuchte nur bei Nebel eingeschalten werden darf! Nebelscheinwerfer dagegen dürfen auch bei anderen Sichtbehindungen (z.B. Regen) benutzt werden.
Apropos Raser:
In meinen Heimatdorf haben wir eine zweispurige innerörtliche Straße. Über diese führt eine Brücke. Der an der Straße liegende Fußweg/Radweg wurde um den breiten Brückpfeiler geführt. Letzte Woche war die Situation so, daß wenig Verkehr auf der Straße war (die Überholspur wurde nicht genutzt). Einige Autos im Gegenverkehr warnten mit Lichthupe, weshalb ich meine Geschwindigkeit >>nicht<< schlagartig von den erlaubten 50 auf 30kmh reduzierte. Ich vermutete hinter dem Brückenpfeiler eine Gefahrenquelle (ich habe da mehrmals Kinder spielen sehen) - und was war da, eine mich blitzende Radarfalle! Nun meine Frage: Was kostet es innerorts 20kmh zu langsam unterwegs zu sein? Ich war ja wegen der freien Überholspur keine echte Verkehrsbehinderung, oder?!?
Gruß Jürgen
PS: Irgendwie kann ich mich nicht gegen den Gedanken "Abzocke" wehren!