Tommy schrieb:
>
> Hallo Zusammen
>
> Ich bin an der Sache mit dem Gas schon länger interessiert!
> Da ich außer dem Zafira CNG kein anderes Auto brauchbares
> gefunden habe, habe ich das Thema gleiten lassen. Durch Eure
> Beiträge im Forum bin ich wieder wach geworden. Jetzt habe
> ich noch einige kleine Frage. Über diese Einträge, den
> Einträgen im "Autogas Forum" und durch die Links kann ich des
> öffteren über den 1.8 lesen. Wir haben uns aber den Zafira
> mit dem 2.2l Motor bestellt. Gibt es Möglichkeiten diesen
> umzurüsten. Ich habe in Wuppertal eine Gastankstelle
> gefunden, welche ich benutzen könnte (liegt auf mienem
> Arbeitsweg). Ab wieviel Kilometer rechnet sich das ganze
> (Anschaffung, mehr Verbrauch).
Je nach Differenz zwischem dem jeweiligen Autogaspreis und dem Benzinpreis, dem Verbrauch und den Anlagenkosten.
Grob: IdR. hat man nach ca. 45TKM die Invetition in die Anlagenkosten wieder heraus. Bei günstigeren Gaspreisen in Grenzgebieten zu NL, B, L (ca. 30-40 cent/L) entsprechend früher.
Ein paar Links zu Rechnern, die einem das auf den km-genau ausrechnen, gibts bei uns in der Wissenssammlung unter FAQ-Autogas.
> Was sagen die Versichungen dazu? Egal ob der Tank sicher ist
> oder nicht - das müssen die Jungs und Mädels bei der Versicherung noch
> lange nicht einsehen.
Die müssen es nur zur Kenntnis nehmen.
Einige Versicherung geben bei bivalenten Gasfahrzeugen sogar einen 10% Rabatt (z.B.Gerling)
Die Anlage wird vom TÜV/Dekra abgenommen , in den Brief eingetragen und anschließend gehts zur Zulassungstelle.
> Was ist mit der Neuwagengarantie?
Der Haftung bei Motorschäden wird in vielen Fällen von der Versicherung des Umrüstbetriebs oder (wie z.B. bei AG/NL Prins/NL) vom Hersteller übernommen.
Dies muß aber vor dem Einbau der Gasanlage geklärt werden. Dort sind Garantien von 24 oder 36 Monate möglich.
> Was ist mit den Inspektionskosten und den Intervallen bzw. dem Inspektionsplan?
Vorgeschrieben ist bei Autogas z.Zt. die 10-Jahres-Prüfung des Gastanks (ca. 130-150 Euro)
(Geplant ist eine regelmäßige Kontrolle der Gasanlage durch einen Einbaubetrieb, die man sich vor der TüV-Abnahme vom Einbaubetrieb bestätigen lassen sollte. Dies ist allerdings noch nicht zwingend vorgeschrieben. Vermutlich ab nächstes Jahr.)
Unabhängig von den evtl geplanten gesetzlichen Vorgaben macht es Sinn, einmal im Jahr die Anlage vom Einbaubetrieb nachsehen zu lassen.
mfg
Rolf
Autogas- & Erdgas-
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Internet: www.autogas-forum.de
Gastankstellen-Führer : www.gas-tankstellen.de (Autogas/LPG und Erdgas/CNG)