Hallo Oliver,
Ich zahle bei mein privat genutzten Dienstwagen nichts, sondern er wird komplett als geltwerter Vorteil versteuert. Ich habe deshalb im Netz etwas gesucht und folgendes bei Daimler Chrysler gefunden : (link [
www.debiscarfleet.de]
Dienstwagenversteuerung :
Seit dem 01.01.1996 lässt der Gesetzgeber nur noch zwei Arten der Dienstwagenbesteuerung zu:
-> die Pauschalierung ("1%-Regel")
-> die "Gesamtkosten-Methode" (Fahrtenbuch)
Regelung ohne Fahrtenbuch (Pauschalierung)
Der private Nutzungswert wird mit monatlich 1 % des auf volle 100 Euro abgerundeten, bei Erstzulassung gültigen Listenpreises, einschließlich Sonderausstattung und Umsatzsteuer angesetzt. Zusätzlich sind 0,03 % des Listenpreises pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsplatz anzurechnen. Dieses Verfahren ist allgemein gebräuchlich.
Regelung mit Fahrtenbuch (Gesamtkosten-Methode)
Anforderungen an ein Fahrtenbuch: Die Aufzeichnungen müssen leicht und einwandfrei nachprüfbar sein, sie sind laufend zu führen. Elektronische Aufzeichnungsgeräte (Fahrtenschreiber) sind zulässig, sie werden aber nicht zwangsläufig von allen Finanzämtern anerkannt.
Privatnutzung
Ist die Privatnutzung des Dienstwagens gestattet, so entsteht hierdurch dem Mitarbeiter ein sog. "geldwerter Vorteil" (gwV), der als fiktives Einkommen zu betrachten ist. Daher werden Dienstwagen i.d.R. nur Mitarbeitern angeboten, deren Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherung übersteigt. Drei Komponenten sind der Besteuerung zu unterwerfen: Fahrten vom Wohnort zum Arbeitsplatz, Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung und sonstige private Nutzung.
Versteuerung der Privatnutzung
Die Besteuerung der Privatnutzung ist geregelt in:
Einkommensteuer-Gesetz (EStG) § 8 Abs. 2
Lohnsteuer-Richtlinie (LStR) Abschn. 31 Abs. 7 und Abschn. 43 Abs. 10.
Die Versteuerung kann nach verschiedenen Modellen erfolgen; die Art der Versteuerung ist spätestens am Ende eines Kalenderjahres (= Steuerjahr) für jeden einzelnen Mitarbeiter verbindlich festzulegen. Sie ist nur für das jeweilige Kalenderjahr gültig, kann also von Jahr zu Jahr neu gewählt werden. Unabhängig von der Art der Versteuerung können in der Steuererklärung die vollen Werbungskosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz geltend gemacht werden.
Zahlungen des Mitarbeiters
Leistet der Mitarbeiter für die private Nutzung des Dienstwagens Zahlungen an seinen Arbeitgeber, so verringern diese Zahlungen den zu versteuernden gwV. Zahlungen können nur mit Werten gleicher Art verrechnet werden, d. h. Pauschalzahlungen mit Pauschalbeträgen, fahrleistungsabhängige Zahlungen mit Beträgen, die auf km-Sätzen beruhen. Beteiligt sich der Mitarbeiter an den Anschaffungskosten ("einmalige Fahrerbeteiligung"), so kann dies im Jahr der Anschaffung auf den gwV angerechnet werden; Zuschuss-Rückzahlungen sind Arbeitslohn, sofern der Zuschuss mit dem gwV verrechnet wurde.
Beispielrechnung :
Einmalige Fahrerbeteiligung
Listenpreis incl. MwSt. 30.000 Euro
Entfernung Wohnung - Arbeitsplatz 25 km
Mitarbeiter - Eigeninvestition 900 Euro
Berechnung des geldwerten Vorteils:
1% vom Brutto Listenpreis (auf volle 100 Euro abgerundet; ohne Autotelefon)
300 Euro
Fahrten Wohnung - Arbeitsplatz 25 x 0,03 % x 30.000 Euro =
225 Euro
= geldwerter Vorteil 525 Euro
Die einmalige Fahrerbeteiligung kann im Jahr der Anschaffung mit dem geldwerten Vorteil saldiert werden; dann ist für 2 Monate keine Versteuerung erforderlich.
Monatliche Fahrerbeteiligung
(ohne FB / mit FB )
geldwerter Vorteil :
525 Euro / 525 Euro
abzüglich Fahrerbeteiligung :
0 Euro /- 60 Euro
zu versteuernder Betrag
525 Euro / 465 Euro
ESt. bei Grenzsteuersatz 38 %
200 Euro / 177 Euro
Fahrerbeteiligung
0 Euro / 60 Euro
"Kosten" des Dienstwagens 200 Euro 237 Euro
Fahrerbeteiligung nach Steuer 37 Euro
Es wird also rein der geltwerte Vorteil versteuert