Ganz grundsätzlich besteht schon ein gravierender Unterschied zwischen einem Kaufvertrag und einem Vermittlungsvertrag. Wenn man nämlich ein Auto kauft und dazu einen Vermittlungsauftrag schließt, muss man immer noch einen Kaufvertrag mit dem ausländischen Händler schließen. Davon bekommt man als Kunde wohl meist wenig mit, weil der Vermittler das im Auftrag des Kunden abschließt und abwickelt. Wenn es allerdings irgendein Problem geben sollte, so hat man als Kunde im Prinzip zwei Vertragspartner: Für Probleme im Hinblick auf die Vermittlung (da kann ja auch was schieflaufen) ist der Vermittler (der meist in Dt) sitzt der richtige Anspruchsgegner und auch schlimmstenfalls zu verklagen. Wenn dagegen der Händler im Ausland etwas "verbockt", muss man sich im Prinzip an ihn halten. Meist hat man allerdings noch zusätzlich Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller, so dass in vielen Fällen das Problem nicht zum Tragen kommt. Allerdings kann man sich schon Problemfälle vorstellen: etwa wenn man eine Anzahlung leistet und der Händler Pleite geht - macht man aus diesem Grund auch besser nicht.
Es kommt jetzt darauf an, in wie weit nach dem Vermittlungsvertrag einem dabei der Vermittler helfen muss oder ob der Vermittler es als zusätzlich zu vereinbarende Leistung übernimmt eine Garantie zu erbringen. Von daher ist es für den Kunden sicherlich viel einfacher, wenn er einen Kaufvertrag mit einem Verkäufer aus Deutschland ohne Vermittlungsvertrag schließt.
Zu den rechtlichen Bedingungen in ausländischen Rechtsordnungen etwa hollaendischem Kaufrecht kann ich nichts sagen.