Befugnisse / Aufgaben
Welche Befugnisse hat das Ordnungsamt als Verfolgungs- und Vollzugsbehörde
Zur Durchführung der vorstehend genannten Maßnahmen, die überwiegend dem Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts zuzuordnen sind, stehen der Ordnungsbehörde auch polizeiliche Befugnisse zu. Das Ordnungswidrigkeitengesetz führt in diesem Zusammenhang in § 46 Abs. 2 aus:
Die Verfolgungsbehörde hat, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, im Bußgeldverfahren dieselben Rechte und Pflichten wie die Staatsanwaltschaft bei der Verfolgung von Straftaten.Die Befugnisse der Ordnungsbehörde beinhalten neben den repressiven Maßnahmen (Bußgelder und ggf. Strafverfahren) auch solche präventiver Art (Gefahrenabwehraufgaben).
Bußgelder und strafrechtliche Verfahren,
Untersagung der Handwerks- oder Gewerbeausübung
Anwendung der jeweils gebotenen Zwangsmittel
Quelle
Schon in den Touran-FAQ gesehen