Jeder Werkstattbesuch erfordert eine Werkstattkarte (Arbeitskarte) immer !!
Auch bei Garantietätigkeiten.
Diese Werkstattkarte sich aushändigen lassen. Die Werkstatt muss lt. Gesetz diese Unterlage aushändigen !
Nach zweimaligem Reparaturversuch kann das Fahrzeug zurückgegeben werden.
Natürlich mit entsprechendem Abzug wegen der Nutzung, pro km ca. 10 Cent
bei mir waren es ca. 60 000 km, dementsprechend rund 6000 Euro Abzug vom Neupreis.
Bei mir war drei Mal das Abgasrückführungsventil defekt.
Die ersten beide Male kam nur eine Anzeige im Display, ich konnte (nach Rücksprache mit der Werkstatt) weiterfahren. Beim letzten Mal Pfingstsonntag 2006 konnte ich die C4-Karre nicht mehr starten.
Die gepriesene Notruf / Service- Hotline von Citroen war leider an diesem Abend (von 20:00 bis 22:00) nicht besetzt !
Von wegen 24 Stunden sorgenfreies Autofahren oder stimmt es doch: nichts bewegt sich wie ein Citroen.
Danach Verbraucherberatung, Rechtsanwalt, Gericht
Das Urteil war verbrauchergerecht !
Mein C4 war auch noch wegen einer defekten Klimaanlage in der Werkstatt
heizte im Sommer volle Leistung, Ersatzteilbeschaffung lag im Wochenbereich (länger als 4 Wochen)
Ansonsten ein sparsames Fahrzeug, mit un-zu-verlässiger Service-Hotline.
Ich brauche das Fahrzeug dienstlich, kann mir deshalb keine langwierigen Werkstattaufenthalte erlauben, deshalb Typwechsel zu bayerischen Motoren. Da ist die TV-Werbung nicht ganz so gut.