Moin,
jo, nun geht er!
Kaum zu glauben, daß sich die trägen Mühlen unserer Legislative mal bewegt haben.
Jetzt wäre interessant zu wissen, was der Spaß bei TÜV/Dekra und beim Straßenverkehrsamt kostet.
Andererseits stellt sich mir immer mehr die Frage nach dem Nutzen einer 100 km/h-Zulassung. Wo kann man denn 100 km/h fahren? Auf vielen, vielen Autobahnen besteht ein Überholverbot nicht nur für LKW sondern auch für PKW mit Anhänger (aber nicht für Wohnmobile, die meist auch nur knapp 100 km/h schaffen und beim Überholen einen kleinen Stau verursachen). Als Gespannfahrer mit Zulassung muß ich hier dennoch hinter den LKW herzockeln.
Meines Erachtens sollte einhergehend mit der neuen 100 km/h-Regelung auch das Überholverbot für solche Gespanne ausgenommen werden.
Es hat sich in der letzten Zeit eingebürgert, auch ohne Zulassung mit über 80 km/h mit den LKW mitzuschwimmen. Unsere Ordnungskräfte scheinen das zu tolerieren, da so ein Überholen der Gespanne von LKW nicht erforderlich und so eine bessere Leichtigkeit des Verkehrs gegeben ist. Der Unterschied zwischen 93 und 100 km/h macht den Kohl auch nicht fett. Wozu also diese kostenpflichtige Zulassung?
Weiter habe ich beobachtet, daß der Kraftstoffverbrauch um 100 km/h schon sehr ansteigt. Meines Erachtens steht dieser Mehrverbrauch nicht in Relation zur Zeitersparnis (sofern überhaupt gegeben, siehe oben) während der Reise.
Ich für meinen Teil sehe keinen Grund, die 100 km/h-Zulassung, obschon nun für mein Gespann möglich, zu beantragen. Wie steht ihr das?
Gruß Uwe, genannt fisheye