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Re: Rechtsfrage / Wiese als Womo-Stellplatz (582 Klicks)

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Vivaro Life, PLZ 905xx
14.11.06
Hi Oliver,
erstmal herzlich willkommen hier im Forum! :-)U

Wenn Du zukünfrig mal direkt zum Wohnwagen / Wohnmobilforum möchtest, dann findest Du es hier: [forum.langzeittest.de]
Sicherlich verschiebt einer unser freundlichen Moderatoren (schleim :-D) aber diesen Thread artgerecht dorthin.




Dorfcamper schrieb:

> Um alles noch einmal absichern zu lassen, erkundigten wir uns
> beim Bürgermeister, der uns jedoch berichtete, dass es nicht
> so einfach ist einen abgemeldeten Wohnwagen auf einer Wiese
> abzustellen.

.... also diese Auskunft des "Bürgermeisters" kann ich nicht so ganz nachvollziehen.
Grundsätzlich gilt, auf einem Privatgrundstück stelle ich Fahrzeuge nach meinem eigenen Gutdünken ab, unabhängig ob an-, oder abgemeldet. Unser Sohn hat während seiner Bundeswehrzeit seinen abgemeldeten Audi auf einem unserer gepflasterten Privatparkplätze abgestellt.
Wiederholt hatte das Fahrzeug einen Strafzettel an der Scheibe mit dem Vermerk "Fahrzeug ohne Kennzeichen auf öffentlichem Grund hat binnen xy entfernt zu werden".
Ich jedesmal zur Polizeiwache, denen gesagt, daß da groß und prächtig ein Schild mit Privatgrundstück / Privatparkplatz angeschraubt ist und daß die Bediensteten dies doch bitte vorher lesen möchten.
Hat aber nichts geholfen. Daher nach dem 4. Hinweis an der Frontscheibe zur Polizeiwache und ein Schreiben vorgelegt, in dem ich allen Streifenbeamten für dieses Grundstück Hausverbot erteile.
Ab diesem Zeitpunkt war dann auch Ruhe.

Die Sachlage sollte also klar sein!
Es muß nur ein gut lesbares Schild mit dem Hinweis "Privatgrundstück" aufgestellt sein und das Fahrzeug darf keine Gefahrenquelle für spielende Kinder darstellen (zerbrochene Glasscheiben, unsachgemäß und gefährlich auf Böcken und ohne Räder hochgebockt etc.)

Ein abgemmeldetes Auto auf einer privaten Wiese auf einer öffentlich zugänglichen "Wiese" abzustellen, da könnte ich mir schon Probleme vorstellen, da im Fahrzeug meist noch diverse Betriebsflüssigkeiten enthalten sind, die austreten und das Erdreich verseuchen könnten.

Da dies aber beim WW nicht der Fall ist, kann es überhaupt keine Probleme geben. Ich würde jedoch empfehlen, für den WW für einige wenige Euros eine Ruheversicherung abzuschließen, die Einbruch / Diebstahl und Elementarschäden beinhaltet.
So ist das gute Stück etwas gegen widrige Dinge geschützt und auch der Schaden abgedeckt, wenn ein Schlitzohr nach längerer Abwesenheit von Euch, mal im WW nach brauchbarem sucht.

Auch wenn der WW abgemeldet ist, würde ich zur Vermeidung von evtl. auftretenden Schadensfällen auf jeden Fall alle 2 Jahre eine Gasprüfung durchführen lassen, da Ihr ja die Heizung wahrscheinlich in der kalten Jahreszeit nutzen werdet. Dann seit Ihr immer auf der sicheren Seite!

Gruß
Helmut:-)U

PS.
Frag mal den Bürgermeister, wie er denn mit einem alten Bauwagen oder vergammeltem WW auf einer Wiese verfahren würde, der in größeren Abständen einem Schäfer als Quartier dient? Der hat auch kein Nummernschild und keine Zulassung.;-)



Vivaro Life. ............................................... einfach umwerfend MercElcht.gif.
ThemaAutorDatum/Zeit

Rechtsfrage / Wiese als Womo-Stellplatz (1903 Klicks)

Dorfcamper14.11.06

Re: Rechtsfrage / Wiese als Womo-Stellplatz (582 Klicks)

Helmut14.11.06

Re: Rechtsfrage / Wiese als Womo-Stellplatz (515 Klicks)

Toby14.11.06

Re: Rechtsfrage / Wiese als Womo-Stellplatz (548 Klicks)

Burkhard Weber14.11.06

Re: Rechtsfrage / Wiese als Womo-Stellplatz (580 Klicks)

Heike Uthmann14.11.06



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