Moin Heike,
ich würde mir keine allzu großen Hoffnungen machen, was eine Reklamation betrifft. Der Versuch ist natürlich nicht strafbar und versuchen solltest du es auf jeden Fall. Allerdings glaube ich nicht, dass du darüber hinaus auf dem Rechtswege eine Chance hättest.
Der WW ist schließlich 12 Jahre alt, da muß man leider mit den merkwürdigsten Umbauten rechnen.
Wahrscheinlich steht im Kaufvertrag ein Passus, der lautet "gekauft wie besichtigt" oder so ähnlich. Und genau den wird der Verkäufer dir dann unter die Nase halten und argumentieren, dass du den Wagen schließlich vorher besichtigen konntest.
Wenn der Verkäufer glaubhaft machen kann, dass er tatsächlich so ahnungslos ist, wie es ja auch dein Eindruck beim Verkaufsgespräch war, wird es kaum möglich sein, mit einem arglistig verschwiegenen Mangel zu argumentieren.
Aber jetzt den Klugscheißermodus wieder abgeschaltet. Es geht um zuviel Geld, als dass du es nicht wenigstens versuchen soltest. Vielleicht kriegt er ja doch ein schlechtes Gewissen und lässt sich auf irgendwas ein.
Viel Glück!
Gruß Jochem