Hi Rolf,
Rolf L-W schrieb:
>
> Was ist zu tun? Wenn du belegen/beweisen könntest, dass der
> Verkäufer doch gewerblich handelt, wäre das natürlich prima,
> da er dann eine Gewährleistung übernehmen müsste.
..... da winden sich die raus.:-(-
ich hab das hier nochmal aus einem alten Thread rauskopiert:
1.
kauft der Händler den KundenWW, bzw. nimmt den WW von diesem Privatmann in Zahlung, so kann der Händler die Mwst. nicht als Ausgabe geltend machen, da der Privatmann keine Mehrwertsteuer verlangen kann.
Schon mal schlecht für den Händler!
2.
Verkauft der Händler dann offiziel den KundenWW, muß er aus dem Erlös die Mwst. an den Fiskus abführen.
Schon wieder schlecht für den Händler!
Also fungiert der alte WW-Besitzer quasi als Strohmann. Der WW wird im Namen des Vorbesitzers verkauft, das Geld fließt aber unter Umgehung der Umsatzsteuer an den Händler.
So habe ich meinen alten WW beim Kauf des neuen in Zahlung gegeben.
Hätte der Händler selbst mir den alten abgekauft, hätte ich damals exakt 16% weniger dafür bekommen.
Gruß
Helmut:-)U
Vivaro Life. ............................................... einfach umwerfend