Noch intereassenter wird ja jetzt die Konstruktion, wenn es aufgrund der falschen Massenverhältnisse zum Unfall kommt und der Gutachter nachweist, dass der Unfall mit einem schwereren Zugwagen nich passiert wäre.
Der Schein (oder Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder wie auch immer) ist ein amtliches Dokument auf das ich mich eigentlich verlassen können muss. Kann ich vom Ottonormalbürger, der nicht im
LZT aktiv ist, verlangen, die Eintragungen im Schein anzuzweifeln und sich den passenden Gesetzestext dazu zu suchen? Ich denke nein!
Gruß Burkhard,
der bei dem tollen Wetter lieber auf einem CPL wäre
Unterwegs mit Touran 1,9 TDI und Eifelland 560 TK MJ 2007 oder Brenderup Cargoliner