Herbert, nochmals: Ich weiß dass es so nicht stimmt und was passiert ist denke ich auch! Worum es mir geht: Was ist im Schadensfall wenn jemand mit der laut Schein wohl zulässigen, laut Regelung aber unzulässigen Gespannkombination unterwegs war??
Es gibt zig Tausend Wohnwagen und wieviele Gespannfahrer verlassen sich -wie ich denke zurecht- auf die Angaben des Fahrzeugscheins. Dass ich mit meinem Touri locker auf der sicheren Seite bin hab ich ja schon geschrieben!
Gruß
Burkhard
Unterwegs mit Touran 1,9 TDI und Eifelland 560 TK MJ 2007 oder Brenderup Cargoliner