Hallo Harald,
die gesetzlich festgelegte Höchstgeschwindigkeit 50km/h bei Einsatz von NSL kenne ich natürlich. Leider interessiert sich in Deutschland KEINER um die wohl noch unbekannte? gesetzliche Regelung. Autos mit über 200km/h fahren teilweise mit "Weihnachtsbaumbeleuchtung". So sollte es technisch nicht mehr möglich sein, schneller als 60km/h mit eingeschaltete(n)r Nebelschlußleuchte(n) zu fahren. Egal, ob 26 Trabbi- oder 1001 Bugatti-PS. Nur so kommt man den Blendern bei. Leider...
Gruß
Bernhard :-)U