Hallo Franziska,
also ich denke, die Klemme behebt einen ab Werk vorhandenen Fehler und sorgt daher eher für mehr "Sicherheit", wobei die Gangschaltung vermutlich nicht zu den Dingen zählt, die bei einer TÜV-Hauptuntersuchung im Fokus stehen, da es ja auch noch Kupplung und Bremse gibt. Trotzdem wäre es imho z.B. problematisch, wenn eine z.B. nach dem Anfahren im sehr kurzen und daher langsamen 1. Gang der Schaltzug im Stich lässt, und man deshalb z.B. nicht mehr in den zweiten Hochschalten kann. Noch schlechter wäre es, wenn der unwahrscheinliche Fall eintritt, dass die Schaltung versagt, wenn man grade beim Schaltvorgang den Leerlauf "überquert" und so in evtl. ungünstiger Verkehrssituation ( Überfahren einer Kreuzung, Einfahren in Vorfahrtsstraße, Einfädeln auf Beschleunigungsstreifen ) ohne Vortrieb ist.
Wenn man vom TÜV darauf angesprochen wird, würde ich durchaus erwähnen das diese Zwangsfixierung des manchmal herausspringenden Kugelkopfes der Sicherheit dient und ein serienmäßiges Problem behebt.
Ein verständiger Prüfingenieur wird das verstehen.
VG
Alex