Hallo,
manche Urteile sind schon schwer zu verstehen...
ein "Mangel" könnte aber eine andere ungüstigere Garantieregelung im Ausland sein.
Siehe auch (ohne Prüfung auf Richtigkeit) :
[
www.winni-the-pooh.de]
Scherzfrage:
Muß ich einen EU-Import, den ich geschenkt bekommen habe, weiterverschenken, nur weil der Hinweis auf den Import im Kaufvertrag fehlt?
Ein schönes Wochenende
Jörg