Ist Deine Frau schon etwas älter?
Früher bis in die 80er gabs mal die Regelung. Seitdem spezielle Rückhaltesysteme für Kinder vorgeschrieben sind nicht mehr.
Du darfst also vorne definitiv einen Kindersitz ohne Grund anbringen. Allerdings wenn Du wirklich grundlos einen Kindersitz verwendest (weil kein Kind ihn benutzt), dann muß er zwecks Ladungssicherung natürlich trotzdem angeschnallt sein.
Ausnahme: Babyschalen/Kindersitze die entgegen die Fahrtrichtung "blicken" in Verbindung mit einem Beifahrer-Airbag sind nicht erlaubt.
Allerdings kann beim 307er ja der Airbag abgeschaltet werden, dann ist wieder alles ok.
Beim einem aktuellen Toyota Corolla Verso allerdings, sollte die Babyschale lieber auf dem Rücksitz bis die Rückrufaktion durch ist.
Seit Mai diesen Jahres gibt es noch eine Neuerung, die aber eher für Oldtimer ohne Gurte gilt. Nehmen wir z.B. mal das alte zweisitzige Peugeot Cabrio von Columbo.
Vor Mai diesen Jahres durften Kinder noch in Fahrzeugen, die nicht mit Gurten ausgestattet sind uneingeschränkt mitfahren. Ab Mai nur noch auf der Rückbank. Bei zweisitzigen Fahrzeugen ohne Gurt (Columbos Peugeot, MG Roadster... ) gilt daher "Fahrverbot für Kinder". Es sei denn sie sitzen hintereinander wie im Messerschmidt Kabinenroller, da ist es wieder erlaubt.
Alle Klarheiten beseitigt?